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B. Was kostet ein Anwalt?

I. Honorarvereinbarung

Für die Prüfung einer Patentanmeldung oder einer Abmahnung wegen Patentverletzung vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein Honorar nach Zeitaufwand oder eine Honorarpauschale. Im Falle eines Gerichtsverfahrens sind alle Rechtsanwälte standesrechtlich verpflichtet, Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Fragen Sie uns nach den Kosten!

II. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Soweit Sie sich bereits in einem Gerichtsverfahren befinden oder mit uns keine Gebührenvereinbarung getroffen haben, berechnen sich unsere Gebühren in aller Regel nach einem Gegenstands- bzw. Streitwert. Dieser wird zunächst von einem Rechtsanwalt nach freiem Ermessen, ggf. unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung zuständiger Gerichte, festgelegt und orientiert sich an dem jeweiligen wirtschaftlichen Interesse, dass dem Mandat zu Grunde liegt. Bei einem Gerichtsverfahren setzt schlussendlich das Gericht den Streitwert fest, orientiert sich dabei aber meist an den Vorgaben des Antragstellers bzw. Klägers.

Für das außergerichtliche Verfahren fällt bei einer Abrechnung nach dem RVG eine Erstberatungsgebühr oder, bei Kontakt mit der Gegenseite, eine sog. mittlere Geschäftsgebühr an, die zu dem obigen Streitwert/Gegenstandswert berechnet wird. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale. Rechenbeispiel für die Kosten eines (1) Rechtsanwalts:

Gegenstandswert:10.000,00 EUR
1,3-fache Geschäftsgebühr:725,40 EUR
Auslagenpauschale20,00 EUR
Mehrwertsteuer, 19 %141,63 EUR
Rechtsanwaltshonorar:887,03 EUR


Haben Sie eine Abmahnung wegen Patentverletzung erhalten, erhält der Rechtsanwalt, den Sie für sich mandatieren, üblicherweise die gleichen Gebühren wie der abmahnende Rechtsanwalt. Für das gerichtliche Verfahren fallen bei einer Abrechnung nach dem RVG weitere Gebühren an, auch für das Gericht. Über das so genannte Prozesskostenrisiko eines Verfahrens können Sie sich bei uns informieren.

III. Kostet ein spezialisierter Fachanwalt mehr als ein Rechtsanwalt?

Nein, daher empfiehlt es sich, direkt zum Fachanwalt zu gehen. Für das Patentrecht ist der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Sämtliche Partner unserer Kanzlei sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.