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Internationales Patent


Es besteht weiterhin die Möglichkeit, mittels einer sog. Internationalen Anmeldung eine Patentanmeldung für alle vom Anmelder bestimmten Mitgliedsstaaten zu bewirken. Dies hat den Vorteil der Ersparnis unterschiedlicher Anmeldeformalitäten in unterschiedlichen Staaten. Die Prüfung und Erteilung des Patents wird jedoch von jedem der einbezogenen Staaten selbst vorgenommen. Der Anmelder erhält im Ergebnis ein Bündel nationaler Patente. Die internationale Anmeldung kann auch über das DPMA beantragt werden und wird darüber an die WIPO (World Intellectual Property Organization) übermittelt.