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Was ist eine eV?


Die einstweilige Verfügung dient der Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes durch ein Gericht, z.B. um die Wiederholung einer Patentverletzung “einstweilen” zu unterbinden.

Die endgültige Sicherung des jeweiligen Unterlassungsanspruchs erfolgt dagegen ggf. durch ein Hauptsacheverfahren, eine ordentliche Klage, die sog. Unterlassungsklage, soweit der Gegner die einstweilige Verfügung nicht wie ein rechtskräftiges Urteil anerkennt.

Grundsätzlich kann gleichzeitig die einstweilige Verfügung beantragt und das Verfahren in der Hauptsache angestrengt werden; indes empfiehlt sich dies nur in seltenen Ausnahmefällen.

Die einstweilige Verfügung wird von dem Gericht in einem „summarischen Verfahren” erlassen. Der Richter orientiert sich in diesem Verfahren bei seiner Entscheidung für oder gegen den Erlass der einstweiligen Verfügung lediglich an den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und an geltendem Recht.

In Patentangelegenheiten kommt es auf Grund der häufig hohen technischen Komplexität der Streitfragen hinsichtlich eines Erzeugnisses oder Verfahrens seltener zu einstweiligen Verfügungen als beispielsweise im Wettbewerbs- oder Markenrecht, wo das Vorliegen einer Verletzung meist viel offensichtlicher ist.