Patentrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Zur Formulierung einer Freistellungserklärung bei möglicher Klage durch Dritteveröffentlicht am 9. Januar 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2009, Az. I-22 U 171/08
§ 435 S.1 BGB, § 437 Nr. 3 BGB, § 651 S.1 BGBDas Ergebnis der Beurteilung der Freistellungserklärung durch das OLG Düsseldorf finden Sie hier (OLG Düsseldorf – Zur Formulierung einer Freistellungserklärung). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Sie möchten einen Handelspartner von Ansprüchen Dritter freistellen?
Sie benötigen hierzu eine rechtliche Beratung zu den Vor- und Nachteilen einer Freistellungserklärung und ihrer Reichweite? Wir informieren Sie über die notwendigen Vertragsdetails. Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch unsere Kanzlei ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind patentrechtlich erfahren (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend.
- OLG Karlsruhe: Zur Erteilung von Unterlizenzen durch den Patentlizenznehmerveröffentlicht am 29. Dezember 2016
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016, Az. 6 U 37/15
Art. 64 EPÜ; § 139 PatG, § 140b PatG, § 140 a Abs. 3 PatG; § 242 BGB
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Karlsruhe finden Sie hier (OLG Karlsruhe – Unterlizenzen Patent), den Volltext der Entscheidung nachstehend:Sie brauchen einen patentrechtlichen Lizenzvertrag?
Sie wollen ein fremdes Patent nutzen oder einem anderen Unternehmen die Nutzung Ihres Patents überlassen? Oder Sie sind bereits Lizenznehmer und wollen unterlizenzieren? Oder Ihnen wird ein Verstoß gegen Lizenzbedingungen vorgeworfen? Wir informieren Sie über die notwendigen Vertragsdetails. Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch unsere Kanzlei ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind patentrechtlich erfahren (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend.
- BGH: Neue Widerrufsgründe im Einspruchsbeschwerdeverfahren?veröffentlicht am 5. Dezember 2016
BGH, Beschluss vom 08.11.2016, Az. X ZB 1/16
§ 21 Abs. 1 PatG, § 59 PatG, § 73 PatG, § 79 PatG
Den Beschluss des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Einspruchsbeschwerdeverfahren) und den Volltext nachstehend für Sie wiedergegeben:Haben Sie ein patentrechtliches Problem?
Benötigen Sie Beratung bei der Anmeldung eines Patents, wurde gegen Ihr Patent Einspruch erhoben oder wurden Sie wegen einer angeblichen Patentverletzung abgemahnt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamburg: Das Verständnis von der Lehre zum technischen Handeln bei der Bestimmung des Patentgegenstandesveröffentlicht am 24. November 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 24.03.2016, Az. 3 U 171/08
§ 47 InsO, § 85 InsO, § 86 Abs 1 Nr 1 InsODie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg – Lehre vom technischen Handeln), den Volltext unten:
Führen Sie einen Patentrechtsstreit?
Geht es um die Auslegung des Schutzbereichs eines Patents? Oder haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BGH: Bei mehreren Erfindern muss das Patent im Namen aller Erfinder angemeldet werden / Schadensersatzanspruchveröffentlicht am 8. November 2016
BGH, Urteil vom 27.09.2016, Az. X ZR 163/12
§ 6 S.2 PatG, § 33 Abs. 1 PatG; § 744 Abs. 2 BGB, § 745 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDie Entscheidung des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Patentanmeldung bei mehreren Erfindern). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Haben Sie Probleme mit einem Patent?
Möchten Sie ein Patent anmelden, müssen Sie sich gegen den Vorwurf einer Patentverletzung verteidigen, haben Sie gar eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BGH: Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Patentstreit um ein teilnichtiges Patentveröffentlicht am 10. Oktober 2016
BGH, Beschluss vom 12.09.2016, Az. X ZR 14/15
§ 719 Abs. 1 ZPO
Den Beschluss des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung) und den Volltext nachstehend für Sie wiedergegeben:Wird bei Ihnen wegen einer Patentverletzung zwangsvollstreckt?
Benötigen Sie Beratung, weil Ihnen unwiderrufliche Verluste drohen, obwohl ein Gerichtsverfahren noch nicht rechtskräftig entschieden ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Braunschweig: Die geduldete Besichtigung zur Ermittlung einer Patentverletzung muss „erforderlich“ seinveröffentlicht am 21. September 2016
LG Braunschweig, Urteil vom 05.08.2016, Az. 9 O 2539/15, Az. 9 OH 109/15
§ 140c PatGDie Zusammenfassung der Entscheidung des LG Braunschweig finden Sie unter (LG Braunschweig – Besichtigung wegen Patentverletzung). Der Volltext des Urteils ist unten abgebildet:
Haben Sie einen Patentrechtsstreit?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder patentrechtliche Klage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- OLG Karlsruhe: Zur Reichweite des Auskunftsanspruchs bei Patentverletzungenveröffentlicht am 14. September 2016
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2016, Az. 6 U 51/14
§ 242 BGB, § 259 BGB; § 140b PatG
Das Urteil des OLG Karlsruhe haben wir hier besprochen (OLG Karlsruhe – Auskunftsanspruch bei Patentverletzung) und den Volltext nachstehend für Sie wiedergegeben.Sollen Sie in einer Patentsache Auskunft erteilen?
Sind Sie unsicher darüber, welche Informationen an die Gegenseite gegeben werden müssen? Oder glauben Sie, dass der Anspruch der Gegenseite möglicherweise nicht berechtigt ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Entwicklungsingenieur darf nicht nebenher als „Nebenleistung“ Schutzrechte (z.B. Patentrechte) anmelden / § 5 RDGveröffentlicht am 29. August 2016
BGH, Urteil vom 31.03.2016, Az. I ZR 88/15
Art. 12 GG; § 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; § 2 Abs. 1 RDG, § 3 RDG, § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 RDG; § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 PAODie Entscheidung des BGH haben wir hier (BGH – Entwicklungsingenieur darf nicht Schutzrechte anmelden) für Sie zusammengefasst. Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
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- BGH: Zum Begründungserfordernis für technische Verfahrenveröffentlicht am 8. Juli 2016
BGH, Urteil vom 19.01.2016, Az. X ZR 141/13
Art. 52 Abs. 2 Buchst. a, Abs. 3 EPÜ; § 1 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 PatG, § 1a Abs. 1, 2 PatGDas Urteil des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Technische Verfahren) und den Volltext nachstehend für Sie wiedergegeben.
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