Patentrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Apples Patent zur Entsperrung eines Smartphone-Touchscreens ist nichtig / Entsperrbildveröffentlicht am 20. April 2016
BGH, Urteil vom 25.08.2015, Az. X ZR 110/13
Art. II § 6 S. 1 Nr. 1 IntPatÜbkG; Art. 56 Satz 1 EPÜDie BGH-Entscheidung haben wir hier besprochen (BGH – Apple Patent zur Entsperrung des Smartphone-Touchscreen ist nichtig). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Soll Ihr Patent gelöscht werden oder wollen Sie ein fremdes Patent löschen lassen?
Müssen Sie Ihr Patent gegen einen Löschungsversuch Dritter verteidigen oder behindert Sie das Patent eines Mitbewerbers? Dann handeln Sie gleich! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns eine kurze Zusammenfassung des Problems per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Gewerblichen Rechtsschutz bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich ist Ihr Vorteil.
- BGH: Zur Frage, wann ein Fachmann ohne erfinderisches Bemühen zum Gegenstand einer Erfindung gelangt / Gebrauchsmusterveröffentlicht am 5. April 2016
BGH, Beschluss vom 20.12.2011, Az. X ZB 6/10
§ 1 Abs. 1 GebrMG, § 18 Abs. 4 GebrMG, § 100 PatG, § 106 PatG, § 99 Abs. 1 PatG, § 91a Abs. 1 S.1 ZPODie Entscheidung des BGH haben wir hier (BGH – Erfinderische Tätigkeit beim Gebrauchsmuster) besprochen und im Folgenden im Volltext dargelegt:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters erhalten?
Benötigen Sie Beratung bezüglich des Vorwurfs der Verletzung eines Gebrauchsmusters? Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen angeblicher Gebrauchsmusterrechtsverletzung erhalten?. Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Patent- und Gebrauchsmusterrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Angemessene Erfindervergütung für freie Mitarbeiterveröffentlicht am 4. April 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.03.2016, Az. 6 U 29/15
§ 612 BGB
Lesen Sie unsere Zusammenfassung der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Erfindervergütung freier Mitarbeiter) oder lesen Sie die Entscheidung im Folgenden im Volltext:Sie haben im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses etwas erfunden?
Sie haben etwas erfunden, sind aber für jemand anderen tätig, entweder als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter? Sie wollen trotzdem an Ihrer Erfindung partizipieren? Wir informieren Sie über die Einzelheiten der Erfindervergütung. Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch unsere Kanzlei ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind patentrechtlich erfahren (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend.
- BGH: Eintragungsvoraussetzungen für ein Gebrauchsmuster entsprechen denen für ein Patent / Demonstrationsschrankveröffentlicht am 30. März 2016
BGH, Beschluss vom 20.06.2006, Az. X ZB 27/05
§ 1 GebrMG, § 3 GebrMGDie Präzedenzentscheidung des BGH („Demonstrationsschrank“) finden Sie hier (BGH – Eintragungsvoraussetzungen Gebrauchsmuster) zusammengefasst. Den Volltext des Urteils finden Sie nachstehend:
Haben Sie eine patentrechtliche Abmahnung erhalten?
Unsere Kanzlei hat reichhaltige Erfahrungen mit Patentrechtsstreitigkeiten. Lassen Sie sich von uns helfen! Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Rechtsstreitigkeiten (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Düsseldorf: Zur wörtlichen Auslegung eines Patents anhand eines Online-Wörterbuchs / www.wissen.de und www.duden.deveröffentlicht am 21. März 2016
LG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2015, Az. 4a O 104/14
Art. 64 EPÜ, § 139 Abs. 1 PatG, § 139 Abs. 2 PatG, § 140a Abs. 1 PatG, § 140a Abs. 3 PatG, § 140b PatG, § 242 BGB, § 259 BGBDie Entscheidung des LG Düsseldorf haben wir für Sie auf unserer Hauptseite besprochen (LG Düsseldorf – Zur wörtlichen Auslegung des Schutzbereichs eines Patents). Den Volltext haben wir unten für Sie wiedergegeben:
Ihre Rechte an einem Patent wurden ebenfalls verletzt?
Sie haben eine Patentverletzung festgestellt? Dann ist Eile geboten. Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch unsere Kanzlei ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind patentrechtlich erfahren (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend.
- OLG Düsseldorf: Ausschließlicher Lizenzinhaber kann Patentansprüche nur dann selbständig geltend machen, wenn Dritte über keine Lizenzrechte verfügenveröffentlicht am 18. März 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, Az. I-2 U 30/15
§ 51 ZPO, § 15 PatG, §§ 139 ff. PatGDie Entscheidung des OLG Düsseldorf finden Sie hier (OLG Düsseldorf – Lizenzvertrag im Patentrecht) zusammengefasst. Zum Volltext der Entscheidung unten:
Sie brauchen einen patentrechtlichen Lizenzvertrag?
Sie wollen ein fremdes Patent nutzen oder einem anderen Unternehmen die Nutzung Ihres Patents überlassen? Wir informieren Sie über die notwendigen Vertragsdetails. Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch unsere Kanzlei ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind patentrechtlich erfahren (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend.
- OLG Düsseldorf: Zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in Patentstreitigkeitenveröffentlicht am 2. Februar 2016
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2016, Az. I-15 U 65/15
§ 719 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 707 Abs. 1 S. 1 ZPO; § 140b PatGDie Entscheidung wird hier kurz besprochen. Den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Nur der ausschließliche Lizenznehmer eines Patents darf aus eigenem Recht gegen Verletzungen vorgehenveröffentlicht am 22. Januar 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, Az. I-2 U 30/15
§ 15 Abs. 3 PatGLesen Sie unsere Zusammenfassung der Entscheidung (hier) oder lesen Sie die Entscheidung im Folgenden im Volltext: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zum Gebrauchsmusterschutz für WC-Steineveröffentlicht am 28. Dezember 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2015, Az. 4b O 58/15
§ 24 Abs. 1 S. 1 GebrMG, § 11 Abs. 1 S. 2 GebrMGUnsere Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier. Den Volltext des Urteils finden Sie im Folgenden: (mehr …)
- BGH: Zur Berücksichtigung zurückgenommener Patentanmeldungen bei der Neuheitsprüfungveröffentlicht am 11. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 08.09.2015, Az. X ZR 113/13
Art. 54 Abs. 3 EPÜEine Zusammenfassung dieser Entscheidung des Bundespatentgerichts finden Sie hier. Den Volltext des Beschlusses finden Sie im Folgenden: (mehr …)