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C. Was ist ein Patent?


Bei einem Patent handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Durch den Patentschutz soll der technische Fortschritt gefördert werden. Das Patent wird angemeldet und in ein Register eingetragen. Der Inhaber des Patents kann Dritten die Benutzung der Erfindung untersagen oder per Lizenzvergabe erlauben.

Gegenstand des Patents ist immer eine Erfindung. Diese muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein (§ 1 Abs. 1 PatG).Nicht als Erfindungen gelten z.B. wissenschaftliche Theorien, ästhetische Formschöpfungen oder Verfahren für geschäftliche Tätigkeiten. Ein Patent kann entweder für ein Erzeugnis oder ein Verfahren erteilt werden.

I. Neuheit

Eine Erfindung muss neu sein, um die Technik bereichern zu können, darf also nicht zum bereits bekannten Stand der Technik gehören. Stichtag für die Neuheit ist der Tag der Patentanmeldung. Geprüft werden alle an diesem Tag bereits vorhandenen Veröffentlichungen, ob dort bereits der angemeldete Patentanspruch offenbart wurde. Ebenfalls geprüft werden ältere, noch nicht veröffentlichte Patentanmeldungen.

II. Erfinderische Tätigkeit

Eine erfinderische Tätigkeit liegt vor, wenn sich die Erfindung nicht für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem bereits vorhandenen Stand der Technik ergibt. Eine „normale“ technologische Weiterentwicklung unterfällt nicht dem Patentschutz.

III. Gewerbliche Anwendbarkeit

Schließlich muss eine Erfindung auch gewerblich anwendbar sein. Dies ist der Fall, wenn sie auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann (§ 5 PatG).