Patentrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Keine Ersatzpflicht für Schaden bei jedenfalls teilweise berechtigter Schutzrechtsabmahnung / 2020veröffentlicht am 16. August 2023
BGH, Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 07.07.2020, Az. X ZR 42/17
§ 823 BGBDie Entscheidung „Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III“ des BGH wurde hier (BGH: Kein Schadensersatz bei nur teilweise berechtigter Schutzrechtsabmahnung / 2020) kurz zusammengefasst. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Erfindergemeinschaft kann mit einfacher Stimmenmehrheit Patentlizenz an Dritte erteilenveröffentlicht am 31. Januar 2023
BGH, Urteil vom 09.06.2020, Az. X ZR 142/18
§ 745 Abs. 3 S.2 BGBDiese Entscheidung wird hier (BGH: Erfindergemeinschaft kann mit einfacher Stimmenmehrheit Patentlizenz an Dritte erteilen) besprochen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Zur Form des Lizenzvertrags / 2018veröffentlicht am 25. Januar 2023
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2018, Az. 2 U 30/16
§ 30 Abs. 4 PatG, Art. 73 EPÜDie Zusammenfassung des Düsseldorfer Senats finden Sie hier (OLG Düsseldorf: Ein Patentlizenzvertrag unterliegt keinem Formzwang). Zum Volltext der Entscheidung unten: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Eine ausschließliche Lizenz kann nicht rückwirkend mit Wirkung gegenüber Dritten vereinbart werdenveröffentlicht am 13. Januar 2023
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2019, Az. 2 U 11/18 – rechtskräftig
§ 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB, § 30 Abs. 4 PatG, Art. 73 EPÜEine Besprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Düsseldorf: Eine ausschließliche Lizenz kann nicht rückwirkend mit Wirkung gegenüber Dritten vereinbart werden) auf der Hauptseite der Kanzlei. Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz (zu patentrechtlicher Frage)
Wollen Sie dagegen vorgehen, im Wege der Abmahnung oder gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung oder eine patentrechtliche Klage? Rufen Sie gerne an: Tel. 04321 / 9639953 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de). Die Kanzlei DAMM LEGAL ist durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut.
- OLG München: Einstweillige Verfügung im Patentrecht nur nach vorheriger Einspruch-/Nichtigkeitsentscheidungveröffentlicht am 13. Oktober 2021
OLG München, Beschluss vom 26.11.2020, Az. 6 W 1146/20
§ 91a ZPO, § 93 ZPOZum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten; eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Sie hier (OLG München: Einstweillige Verfügung im Patentrecht nur nach vorheriger Einspruch-/Nichtigkeitsentscheidung).
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz zum Patentrecht
Wollen Sie dagegen vorgehen, im Wege der Abmahnung oder gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung oder eine patentrechtliche Klage? Rufen Sie gerne an: Tel. 04321 / 9639953 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei DAMM LEGAL ist durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut.
- OLG München: Keine einstweilige Verfügung bei Patentverletzung ohne vorheriges Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrenveröffentlicht am 14. September 2021
OLG München, Urteil vom 12.12.2019, Az. 6 U 4009/19
§ 940 ZPO, § 294 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GGDiese Entscheidung habe ich hier (OLG München: Keine einstweilige Verfügung bei Patentverletzung ohne vorheriges Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren) für Sie kurz zusammengefasst. Zum Volltext der Entscheidung:
Rechtsanwalt bei Patentverletzung
Wollen Sie gegen eine Patentverletzung vorgehen, im Wege der Abmahnung oder gerichtlich, z.B. durch eine einstweilige Verfügung oder eine patentrechtliche Klage? Rufen Sie gerne an: Tel. 04321 / 9639953 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei DAMM LEGAL ist durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut.
- OLG Düsseldorf: Zum Patentrechtsverstoß, wenn alte Werbung für abgeändertes Produkt verwendet wirdveröffentlicht am 5. August 2021
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2019, Az. 15 U 71/18
§ 9 PatGZum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten; eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Sie hier (OLG Düsseldorf: Zum Patentrechtsverstoß, wenn alte Werbung für abgeändertes Produkt verwendet wird).
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz für Patentrecht
Wollen Sie dagegen vorgehen, im Wege der Abmahnung oder gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung oder eine patentrechtliche Klage? Rufen Sie gerne an: Tel. 04321 / 9639953 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei DAMM LEGAL ist durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut.
- BGH: Einer erneute Klage aus demselben Patent ist zulässig, wenn die Handlung nicht identisch, sondern gleichartig ist / § 145 PatGveröffentlicht am 7. Januar 2021
BGH, Urteil vom 03.11.2020, Az. X ZR 85/19
Art. 69 Abs. 1 EPÜ, § 14 PatG, § 145 PatGDie Zusammenfassung dieser patentrechtlichen Entscheidung finden Sie hier (BGH: Einer erneute Klage aus demselben Patent ist zulässig, wenn die Handlung nicht identisch, sondern gleichartig ist / § 145 PatG) Zum Volltext der Entscheidung unten:
Wurde Ihr Patent verletzt?
Wollen Sie dagegen vorgehen, im Wege der Abmahnung oder gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung oder eine patentrechtliche Klage? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 9639953 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei DAMM LEGAL ist durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut.
- BGH: Auch die Kosten für einen „nur“ beim Europäischen Patentamt zugelassenen Patentanwalt sind erstattungsfähigveröffentlicht am 11. Juni 2020
BGH, Beschluss vom 14.04.2020, Az. X ZB 2/18
§ 143 Abs. 3 PatGDer BGH hat entschieden, dass die Kosten der Mitwirkung eines beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreters, der nicht zugleich in der Bundesrepublik Deutschland als Patentanwalt zugelassen ist, in einer Patentstreitsache entsprechend § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig sind. Zum Volltext der Entscheidung unten:
Werden gegen Sie patentrechtliche Ansprüche geltend gemacht?
Sind Sie aufgrund einer Unterlassungserklärung oder eines Urteils zur Unterlassung oder zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mirIhre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz bin ich durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht bestens vertraut und helfe Ihnen gern.
- BGH: Beim BGH nicht zugelassener Rechtsanwalt des Streithelfers hat bei Befassung Anspruch auf 0,8-fache Verfahrensgebührveröffentlicht am 11. Juli 2019
BGH, Urteil vom 29.04.2019, Az. X ZB 4/17
§ 91 ZPO, § 143 Abs. 3 PatG, § 19 RVG, Nr. 3403 VV RVGDie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (BGH: Beim BGH nicht zugelassener Rechtsanwalt der Streithelfers hat bei Befassung Anspruch auf 0,8-fache Verfahrensgebühr); den Volltext unten:
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