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Europäisches Patent


Ein Europäisches Patent nach dem EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen) funktioniert ähnlich wie die Internationale Anmeldung für die Mitgliedsstaaten des Übereinkommens. Hier erfolgt jedoch nicht nur die Anmeldung zentral, sondern auch die Prüfung und Erteilung des Patents erfolgt durch das Europäische Patentamt. Erst nach Erteilung erhält der Anmelder wiederum ein Bündel nationaler Patente. Die Anmeldung kann ebenfalls über das DPMA oder direkt beim Europäischen Patentamt (EPA) vorgenommen werden.