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Nationales Patent


Für Patente gilt das Territorialitätsprinzip, d.h. die Wirkungen des Patents sind auf das Gebiet des Staates beschränkt, in welchem das Patent erteilt wurde.

Ein nationales Patent für die Bundesrepublik Deutschland wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet und eingetragen. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres die deutsche Anmeldung auf weitere Staaten auszudehnen, welche der PVÜ (Pariser Verbandsübereinkunft) angehören. Dies sind alle Industriestaaten der Welt. Als Anmelde- und Prioritätstag gilt auch für die weiteren Anmeldungen der Anmeldetag des nationalen Patents.