Patentrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Beim BGH nicht zugelassener Rechtsanwalt des Streithelfers hat bei Befassung Anspruch auf 0,8-fache Verfahrensgebührveröffentlicht am 11. Juli 2019
BGH, Urteil vom 29.04.2019, Az. X ZB 4/17
§ 91 ZPO, § 143 Abs. 3 PatG, § 19 RVG, Nr. 3403 VV RVGDie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (BGH: Beim BGH nicht zugelassener Rechtsanwalt der Streithelfers hat bei Befassung Anspruch auf 0,8-fache Verfahrensgebühr); den Volltext unten:
Haben Sie ein patentrechtliches Problem?
Benötigen Sie Hilfe bei der Anmeldung oder Lizensierung einer Erfindung? Oder wird Ihre Erfindung unberechtigt von einem Dritten genutzt? Rufen Sie mich gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern dabei, eine Lösung zu finden.
- BGH: Selbständiges Beweisverfahren zu patentrechtlich geschütztem Herstellungsverfahren rechtfertigt nicht ohne Weiteres negative Feststellungsklageveröffentlicht am 22. Januar 2019
BGH, Urteil vom 02.10.2018, Az. X ZR 62/16
§ 256 Abs. 1 ZPO, § 487 ZPOZum Volltext der Entscheidung scrollen Sie bitte nach unten; die Zusammenfassung finden Sie hier (BGH – Selbständiges Beweisverfahren zu patentrechtlich geschütztem Herstellungsverfahren rechtfertigt nicht ohne Weiteres negative Feststellungsklage).
Wurde Ihr Patent verletzt?
Wollen Sie dagegen vorgehen, im Wege der Abmahnung oder gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung oder eine patentrechtliche Klage? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Unsere Fachanwälte sind durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- OLG Düsseldorf: Das patentrechtliche Unterlassungsgebot umfasst nicht automatisch eine Pflicht zum Rückrufveröffentlicht am 11. Juni 2018
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2018, Az. I-15 W 9/18
§ 139 Abs. 1 PatG; § 890 ZPO
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier zusammengefasst (OLG Düsseldorf – Patentrechtliches Unterlassungsgebot) und den Volltext nachstehend für Sie wiedergegeben:Werden gegen Sie patentrechtliche Ansprüche geltend gemacht?
Sind Sie aufgrund einer Unterlassungserklärung oder eines Urteils zur Unterlassung oder zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Zur Auslegung des Begriffs „Patentstreitsache“veröffentlicht am 11. Oktober 2017
OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, Az. 6 U 199/16
§ 143 PatGEine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – Begriff der Patentstreitsache), den Volltext unten:
Haben Sie ein patentrechtliches Problem?
Benötigen Sie Hilfe bei der Anmeldung oder Lizensierung einer Erfindung? Oder wird Ihre Erfindung unberechtigt von einem Dritten genutzt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Düsseldorf: Zur Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren in einer Patentsacheveröffentlicht am 8. September 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2017, Az. I-15 U 4/17
§ 936 ZPO, § 920 Abs. 2 ZPODie Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier besprochen (OLG Düsseldorf – Einstweilige Verfügung in Patentsachen). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachstehend:
Wurde Ihr Patent verletzt?
Wollen Sie schnellstmöglich dagegen vorgehen, im Wege der Abmahnung oder gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung oder eine patentrechtliche Klage? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- BGH: Zum öffentlichen Interesse an einer patentrechtlichen Zwangslizenz bei Medikament für kleine Patientengruppe / Raltegravirveröffentlicht am 21. August 2017
BGH, Urteil vom 11.07.2017, Az. X ZB 2/17
§ 24 PatG, § 85 Abs. 1 PatGDas Urteil des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Zum öffentlichen Interesse an einer patentrechtlichen Zwangslizenz bei Medikament für kleine Patientengruppe / Raltegravir) und den Volltext nachstehend für Sie wiedergegeben:
Benötigen Sie eine Zwangslizenz an einem Patent?
Hängt die Existenz eines Ihrer Produkte von der Lizenz an einem fremden Patent ab? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Rechtsbeschwerde gegen Beschluss des BPatG nur durch BGH-Anwaltveröffentlicht am 21. August 2017
BGH, Beschluss vom 08.08.2017, Az. X ZB 12/16
§ 102 Abs. 5, § 109 Abs. 1 S.2 PatGEine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (BGH – Rechtsbeschwerde gegen Beschluss des BPatG nur durch BGH-Anwalt), den Volltext unten:
Wollen Sie gegen einen Beschluss des BPatG Beschwerde einlegen?
Möchten Sie die Erfolgsaussichten vor der nächsten Instanz in einer patentrechtlichen Angelegenheit erfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Zum Geldausgleich eines Mitberechtigten bei der Nutzung einer Erfindungveröffentlicht am 4. August 2017
BGH, Urteil vom 16.05.2017, Az. X ZR 85/14
§ 745 Abs. 2 BGB, § 259 Abs. 1 BGBEine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (BGH – Ausgleich für den Mitberechtigten an einer Erfindung), den Volltext unten:
Haben Sie an einer Erfindung mitgewirkt?
Möchten Sie für die Nutzung dieser Erfindung nunmehr eine Entlohnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Geschäftsführer hat patentrechtliche Erfindung entschädigungslos der GmbH zur Übernahme anzudienenveröffentlicht am 3. Juli 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.04.2017, Az. 6 U 69/16
§ 280 BGBDiese patent- und gebrauchsmusterrechtliche Entscheidung haben wir hier (OLG Frankfurt a.M. – Geschäftsführer hat patentrechtliche Erfindung entschädigungslos der GmbH zur Übernahme anzudienen) für Sie besprochen. Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Patentrecht?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine patentrechtliche Klage erhalten? Sollen Sie hergestellte Produkte vernichten oder zurückrufen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Frage der Vernichtung oder des Rückrufs eines patentverletzenden Produkts nach Ablauf des Patentsveröffentlicht am 31. März 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.02.2017, Az. 6 U 260/11
§ 140a PatG
Das Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Vernichtung oder Rückruf nach Ablauf eines Patents) und den Volltext nachstehend für Sie wiedergegeben:Wird Ihnen eine Patentverletzung vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine patentrechtliche Klage erhalten? Sollen Sie hergestellte Produkte vernichten oder zurückrufen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut und helfen Ihnen umgehend.