Patentrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Bei Patentverletzung wird Auskunft in elektronischer Form geschuldet / 2024veröffentlicht am 23. September 2024
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2024, Az. 2 U 67/23
§ 140b PatGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Patentverletzer verpflichtet ist, die geschuldete Auskunft und Rechnungslegung in elektronisch auswertbarer Form zur Verfügung zu stellen. Der Senat hat damit seine Entscheidung OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2020, Az. I-2 U 10/19 – Zündkerze bestätigt. Angesichts der weitgehenden Digitalisierung der Geschäftswelt könne der Gläubiger des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs regelmäßig vom Schuldner desselben verlangen, die Auskunft und Rechnungslegung in elektronisch auswertbarer Form zu erhalten. Als elektronisch auswertbare Form sei hierbei eine Form zu verstehen, bei der die Daten von einem Computer unmittelbar ausgewertet werden können – also beispielsweise Microsoft Excel. Nicht genügend sei dagegen die Übermittlung von digitalisierten Fotos oder Scans schriftlicher Dokumente (außer im Rahmen der Belegvorlage; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2020, Az. I-2 U 54/19; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2020, Az. I- 2 U 52/19, GRUR-RS 2020, 49189 Rn. 95 – WC-Sitzgelenk II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2020, Az. I-2 U 10/19 – Zündkerze; BeckOK PatR/Fricke, 31. Ed. 15.1.2024, PatG § 140b Rn. 26 m.w.N.). Es entspreche, so der Senat, den heutigen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr, dass die entsprechenden Daten beim Schuldner bereits digital verfügbar seien. Dementsprechend sei es ihm regelmäßig möglich und zumutbar, dem Gläubiger dasjenige elektronische Element zu überlassen, das ohnehin die Basis einer Auskunftserteilung und Rechnungslegung in Papierform bilde. Der Schuldner werde hierdurch offensichtlich nicht belastet und dem Gläubiger werde die Verwertung der Auskünfte zum Zwecke der weiteren Rechtsverfolgung entscheidend erleichtert. Lägen die entsprechenden Daten dem Schuldner ausnahmsweise nur in analoger Form vor, sei es ihm ein Leichtes, dies im Verletzungsprozess einzuwenden und seinen Einwand mit entsprechendem Sachvortrag zu untermauern. Unterbleibe dies aber, wie im vorliegenden Fall, bestehe regelmäßig kein Grund, dem Gläubiger einen Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung in elektronischer Form zu versagen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2020, Az. I-2 U 10/19 – Zündkerze; BeckOK PatR/Fricke, 31. Ed. 15.1.2024, PatG § 140b Rn. 26 m.w.N.; Kühnen, a.a.O., Kap. D Rn. 1000). Zum Volltext der Entscheidung (OLG Düsseldorf: Zur Auskunft bei Patentverletzung in elektronischer Form / 2024).
- BGH: Erfindergemeinschaft kann mit einfacher Stimmenmehrheit Patentlizenz an Dritte erteilenveröffentlicht am 31. Januar 2023
BGH, Urteil vom 09.06.2020, Az. X ZR 142/18
§ 745 Abs. 3 S.2 BGBDiese Entscheidung wird hier (BGH: Erfindergemeinschaft kann mit einfacher Stimmenmehrheit Patentlizenz an Dritte erteilen) besprochen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Zur Form des Lizenzvertrags / 2018veröffentlicht am 25. Januar 2023
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2018, Az. 2 U 30/16
§ 30 Abs. 4 PatG, Art. 73 EPÜDie Zusammenfassung des Düsseldorfer Senats finden Sie hier (OLG Düsseldorf: Ein Patentlizenzvertrag unterliegt keinem Formzwang). Zum Volltext der Entscheidung unten: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Eine ausschließliche Lizenz kann nicht rückwirkend mit Wirkung gegenüber Dritten vereinbart werdenveröffentlicht am 13. Januar 2023
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2019, Az. 2 U 11/18 – rechtskräftig
§ 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB, § 30 Abs. 4 PatG, Art. 73 EPÜEine Besprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Düsseldorf: Eine ausschließliche Lizenz kann nicht rückwirkend mit Wirkung gegenüber Dritten vereinbart werden) auf der Hauptseite der Kanzlei. Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz (zu patentrechtlicher Frage)
Wollen Sie dagegen vorgehen, im Wege der Abmahnung oder gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung oder eine patentrechtliche Klage? Rufen Sie gerne an: Tel. 04321 / 9639953 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de). Die Kanzlei DAMM LEGAL ist durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut.
- OLG München: Einstweillige Verfügung im Patentrecht nur nach vorheriger Einspruch-/Nichtigkeitsentscheidungveröffentlicht am 13. Oktober 2021
OLG München, Beschluss vom 26.11.2020, Az. 6 W 1146/20
§ 91a ZPO, § 93 ZPOZum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten; eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Sie hier (OLG München: Einstweillige Verfügung im Patentrecht nur nach vorheriger Einspruch-/Nichtigkeitsentscheidung).
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz zum Patentrecht
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- OLG München: Keine einstweilige Verfügung bei Patentverletzung ohne vorheriges Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrenveröffentlicht am 14. September 2021
OLG München, Urteil vom 12.12.2019, Az. 6 U 4009/19
§ 940 ZPO, § 294 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GGDiese Entscheidung habe ich hier (OLG München: Keine einstweilige Verfügung bei Patentverletzung ohne vorheriges Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren) für Sie kurz zusammengefasst. Zum Volltext der Entscheidung:
Rechtsanwalt bei Patentverletzung
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- OLG Düsseldorf: Zum Patentrechtsverstoß, wenn alte Werbung für abgeändertes Produkt verwendet wirdveröffentlicht am 5. August 2021
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2019, Az. 15 U 71/18
§ 9 PatGZum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten; eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Sie hier (OLG Düsseldorf: Zum Patentrechtsverstoß, wenn alte Werbung für abgeändertes Produkt verwendet wird).
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- BGH: Einer erneute Klage aus demselben Patent ist zulässig, wenn die Handlung nicht identisch, sondern gleichartig ist / § 145 PatGveröffentlicht am 7. Januar 2021
BGH, Urteil vom 03.11.2020, Az. X ZR 85/19
Art. 69 Abs. 1 EPÜ, § 14 PatG, § 145 PatGDie Zusammenfassung dieser patentrechtlichen Entscheidung finden Sie hier (BGH: Einer erneute Klage aus demselben Patent ist zulässig, wenn die Handlung nicht identisch, sondern gleichartig ist / § 145 PatG) Zum Volltext der Entscheidung unten:
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- BGH: Auch die Kosten für einen „nur“ beim Europäischen Patentamt zugelassenen Patentanwalt sind erstattungsfähigveröffentlicht am 11. Juni 2020
BGH, Beschluss vom 14.04.2020, Az. X ZB 2/18
§ 143 Abs. 3 PatGDer BGH hat entschieden, dass die Kosten der Mitwirkung eines beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreters, der nicht zugleich in der Bundesrepublik Deutschland als Patentanwalt zugelassen ist, in einer Patentstreitsache entsprechend § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig sind. Zum Volltext der Entscheidung unten:
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- BGH: Beim BGH nicht zugelassener Rechtsanwalt des Streithelfers hat bei Befassung Anspruch auf 0,8-fache Verfahrensgebührveröffentlicht am 11. Juli 2019
BGH, Urteil vom 29.04.2019, Az. X ZB 4/17
§ 91 ZPO, § 143 Abs. 3 PatG, § 19 RVG, Nr. 3403 VV RVGDie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (BGH: Beim BGH nicht zugelassener Rechtsanwalt der Streithelfers hat bei Befassung Anspruch auf 0,8-fache Verfahrensgebühr); den Volltext unten:
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