Patentrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Einstweillige Verfügung im Patentrecht nur nach vorheriger Einspruch-/Nichtigkeitsentscheidungveröffentlicht am 13. Oktober 2021
OLG München, Beschluss vom 26.11.2020, Az. 6 W 1146/20
§ 91a ZPO, § 93 ZPOZum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten; eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Sie hier (OLG München: Einstweillige Verfügung im Patentrecht nur nach vorheriger Einspruch-/Nichtigkeitsentscheidung).
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Wollen Sie dagegen vorgehen, im Wege der Abmahnung oder gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung oder eine patentrechtliche Klage? Rufen Sie gerne an: Tel. 04321 / 9639953 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei DAMM LEGAL ist durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut.
- OLG Düsseldorf: Das patentrechtliche Unterlassungsgebot umfasst nicht automatisch eine Pflicht zum Rückrufveröffentlicht am 11. Juni 2018
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2018, Az. I-15 W 9/18
§ 139 Abs. 1 PatG; § 890 ZPO
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier zusammengefasst (OLG Düsseldorf – Patentrechtliches Unterlassungsgebot) und den Volltext nachstehend für Sie wiedergegeben:Werden gegen Sie patentrechtliche Ansprüche geltend gemacht?
Sind Sie aufgrund einer Unterlassungserklärung oder eines Urteils zur Unterlassung oder zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Düsseldorf: Zur Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren in einer Patentsacheveröffentlicht am 8. September 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2017, Az. I-15 U 4/17
§ 936 ZPO, § 920 Abs. 2 ZPODie Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier besprochen (OLG Düsseldorf – Einstweilige Verfügung in Patentsachen). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachstehend:
Wurde Ihr Patent verletzt?
Wollen Sie schnellstmöglich dagegen vorgehen, im Wege der Abmahnung oder gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung oder eine patentrechtliche Klage? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch ihre patentrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Patentrecht eingehend vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- BGH: Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Patentstreit um ein teilnichtiges Patentveröffentlicht am 10. Oktober 2016
BGH, Beschluss vom 12.09.2016, Az. X ZR 14/15
§ 719 Abs. 1 ZPO
Den Beschluss des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung) und den Volltext nachstehend für Sie wiedergegeben:Wird bei Ihnen wegen einer Patentverletzung zwangsvollstreckt?
Benötigen Sie Beratung, weil Ihnen unwiderrufliche Verluste drohen, obwohl ein Gerichtsverfahren noch nicht rechtskräftig entschieden ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Karlsruhe: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Patentstreitveröffentlicht am 20. Juni 2016
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2016, 6 U 55/16
§ 719 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 707 Abs. 1 S. 1 ZPO
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe finden Sie hier zusammengefasst (OLG Karlsruhe – Zwangsvollstreckung Patentsache) und im Folgenden im Volltext:Soll bei Ihnen aus einem Patent zwangsvollstreckt werden?
Benötigen Sie Beratung, weil Ihnen unwiderrufliche Verluste drohen, obwohl ein Streit noch nicht rechtskräftig entschieden ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Düsseldorf: Zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in Patentstreitigkeitenveröffentlicht am 2. Februar 2016
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2016, Az. I-15 U 65/15
§ 719 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 707 Abs. 1 S. 1 ZPO; § 140b PatGDie Entscheidung wird hier kurz besprochen. Den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend: (mehr …)
- BPatG: Ist der Aufenthaltsort eines Patentanmelders unbekannt, wird öffentlich zugestellt / § 127 Abs. 2 PatGveröffentlicht am 13. November 2015
BPatG, Beschluss vom 16.07.2015, Az. 8 W (pat) 10/06
§ 127 Abs. 2 PatG, § 127 Abs. 2 ZPO, § 180 S.1 ZPOEine knappe Besprechung der Entscheidung finden Sie hier; den Volltext nachstehend: (mehr …)
- BPatG: Zur Verfahrenskostenhilfe im Patenterteilungsverfahrenveröffentlicht am 11. November 2015
BPatG, Beschluss vom 26.10.2015, Az. 15 W (pat) 21/13
§ 130 Abs. 1 S.1 PatG, §§ 114 – 116 ZPOEine Zusammenfassung dieser kurzen Entscheidung finden Sie hier und den Volltext des ganzen Beschlusses im Folgenden: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung bei Patentverletzungveröffentlicht am 22. Oktober 2015
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2015, Az. 6 U 52/15
Art. 64 EPÜ; § 139 Abs. 1 PatGLesen Sie unsere Zusammenfassung der Entscheidung (hier) oder lesen Sie im Folgenden den Volltext der Entscheidung über die Voraussetzungen einer einstweiligen Unterlassungsverfügung bei Vorliegen einer Patentverletzung: (mehr …)