- BPatG: Zur „erfinderischen Tätigkeit“ gemäß § 1 Abs. 1 PatG bei einem Pkw-Wischerblatt
veröffentlicht am 1. Juli 2016
BPatG, Beschluss vom 30.05.2016, Az. 9 W (pat) 32/13
§ 1 Abs. 1 PatG
Die Zusammenfassung des Beschlusses finden Sie hier (BPatG – Patentierbarkeit von Pkw-Wischerblättern); den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Wurde Ihnen ein Patent verweigert?
Wird Ihnen entgegengehalten, dass Ihr Produkt nicht auf einer „erfinderischen Tätigkeit“ beruht? Möchten Sie ein Patent anmelden? Dann rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Dresden: Zum Feststellungsinteresse in einer Patentstreitigkeit
veröffentlicht am 27. Juni 2016
OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2016, Az. 14 U 247/15
§ 256 ZPO
Eine Zusammenfassung zu dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Dresden – Feststellungsinteresse Patentsache). Finden Sie nachfolgend den Volltext des Urteils.
Wurde Ihr Patent verletzt?
Oder wird Ihnen die Verletzung eines fremden Patents vorgeworfen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
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- OLG Karlsruhe: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Patentstreit
veröffentlicht am 20. Juni 2016
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2016, 6 U 55/16
§ 719 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 707 Abs. 1 S. 1 ZPO
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe finden Sie hier zusammengefasst (OLG Karlsruhe – Zwangsvollstreckung Patentsache) und im Folgenden im Volltext:
Soll bei Ihnen aus einem Patent zwangsvollstreckt werden?
Benötigen Sie Beratung, weil Ihnen unwiderrufliche Verluste drohen, obwohl ein Streit noch nicht rechtskräftig entschieden ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
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- BPatG: DPMA-Beschluss ist nicht aufzuheben, wenn Verbindung zwischen dessen Inhalt und einer mehrdeutigen elektronischen Signatur bestimmbar ist
veröffentlicht am 27. Mai 2016
BPatG, Beschluss vom 19.04.2016, Az. 23 W (pat) 15/16
§ 79 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 PatG
Den Beschluss des BPatG haben wir hier besprochen (BPatG – Mehrdeutigkeit von elektronischer Signatur) und den Volltext nachstehend für Sie wiedergegeben.
Haben Sie ein patentrechtliches Problem?
Benötigen Sie Beratung bei der Anmeldung eines Patents oder wurden Sie wegen einer angeblichen Patentverletzung abgemahnt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patentrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
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- LG München I: Zum patentrechtlichen Unterlassungsanspruch bei Anbieten von Serverresourcen für Smartphones und Tablets
veröffentlicht am 13. Mai 2016
LG München I, Endurteil vom 21.04.2016, Az. 7 O 5930/15
Art. 64 Abs. 1 EPÜ, § 4 PatG, § 9 PatG, § 10 I PatG, § 14 PatG, § 139 I PatG, § 140b I PatG
Die Entscheidung des LG München I haben wir hier besprochen (LG München I – Patentverletzung durch Anbieten von Serverplatz für Smartphones) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Haben Sie eine unberechtigte patentrechtliche Abmahnung erhalten?
Benötigen Sie Beratung, weil Sie wegen einer angeblichen Patentverletzung abgemahnt wurden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
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- BGH: Zur Frage, wann eine Erfindung nahe liegt und damit nicht mehr erfinderisch ist / § 4 PatG
veröffentlicht am 3. Mai 2016
BGH, Urteil vom 02.02.2016, Az. X ZR 8/14
§ 4 S. 1 PatG
Eine Zusammenfassung zu dieser Entscheidung finden Sie hier (BGH – Erfinderische Tätigkeit und nach dem Stand der Technik naheliegend). Lesen Sie unten den Volltext des Urteils.
Haben Sie eine Abmahnung von einem Verband erhalten?
Sind Sie der Ansicht der Verband handelt rechtsmissbräuchlich oder hat jedenfalls keinen Anspruch auf die Kosten eines externen Rechtsanwalts? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen mit Verbänden wie der Wettbewerbszentrale oder dem Verband Sozialer Wettbewerb (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
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- BGH: Keine Haftung des Rechtsanwalts bei ausreichender Aufklärung über unberechtigte patentrechtliche Abmahnung
veröffentlicht am 29. April 2016
BGH, Urteil vom 01.12.2015, Az. X ZR 170/12
§ 823 BGB
Die Entscheidung des BGH finden Sie hier zusammengefasst (BGH – unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II) und im Folgenden im Volltext:
Haben Sie eine unberechtigte patentrechtliche Abmahnung erhalten?
Benötigen Sie Beratung, weil Sie die abmahnende Seite oder deren Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wollen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch patenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
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- BGH: Apples Patent zur Entsperrung eines Smartphone-Touchscreens ist nichtig / Entsperrbild
veröffentlicht am 20. April 2016
BGH, Urteil vom 25.08.2015, Az. X ZR 110/13
Art. II § 6 S. 1 Nr. 1 IntPatÜbkG; Art. 56 Satz 1 EPÜ
Die BGH-Entscheidung haben wir hier besprochen (BGH – Apple Patent zur Entsperrung des Smartphone-Touchscreen ist nichtig). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Soll Ihr Patent gelöscht werden oder wollen Sie ein fremdes Patent löschen lassen?
Müssen Sie Ihr Patent gegen einen Löschungsversuch Dritter verteidigen oder behindert Sie das Patent eines Mitbewerbers? Dann handeln Sie gleich! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns eine kurze Zusammenfassung des Problems per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Gewerblichen Rechtsschutz bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich ist Ihr Vorteil.
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- BGH: Zur Frage, wann ein Fachmann ohne erfinderisches Bemühen zum Gegenstand einer Erfindung gelangt / Gebrauchsmuster
veröffentlicht am 5. April 2016
BGH, Beschluss vom 20.12.2011, Az. X ZB 6/10
§ 1 Abs. 1 GebrMG, § 18 Abs. 4 GebrMG, § 100 PatG, § 106 PatG, § 99 Abs. 1 PatG, § 91a Abs. 1 S.1 ZPO
Die Entscheidung des BGH haben wir hier (BGH – Erfinderische Tätigkeit beim Gebrauchsmuster) besprochen und im Folgenden im Volltext dargelegt:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters erhalten?
Benötigen Sie Beratung bezüglich des Vorwurfs der Verletzung eines Gebrauchsmusters? Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen angeblicher Gebrauchsmusterrechtsverletzung erhalten?. Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Patent- und Gebrauchsmusterrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
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- OLG Frankfurt a.M.: Angemessene Erfindervergütung für freie Mitarbeiter
veröffentlicht am 4. April 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.03.2016, Az. 6 U 29/15
§ 612 BGB
Lesen Sie unsere Zusammenfassung der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Erfindervergütung freier Mitarbeiter) oder lesen Sie die Entscheidung im Folgenden im Volltext:
Sie haben im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses etwas erfunden?
Sie haben etwas erfunden, sind aber für jemand anderen tätig, entweder als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter? Sie wollen trotzdem an Ihrer Erfindung partizipieren? Wir informieren Sie über die Einzelheiten der Erfindervergütung. Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch unsere Kanzlei ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind patentrechtlich erfahren (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend.
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